Alle sprechen von „gemeinsamer Unterricht“ (GU) – Was ist das?

Die UN-Konvention fordert die Inklusion.
Inklusion bedeutet: die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Inklusion ist ein Menschenrecht.

Das heißt für den Bereich „Bildung“, dass sicher zu stellen ist, dass Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden dürfen. Vielmehr sollen sie gleichberechtigt mit anderen Kindern – Kindern ohne Beeinträchtigung - einen einbeziehenden (inklusiven) Unterricht erleben.

In unserer Grundschule lernen bereits seit vielen Jahren Kinder mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf zusammen.
Wir haben Erfahrungen mit den Förderbedarfen:

  • Lernen
  • Sprache
  • emotional-sozialem Förderschwerpunkt
  • Geistige Entwicklung
  • Hören
  • Körperlich-motorische Entwicklung

Ziele:

  • Integration in den Schulalltag
  • Hilfen zur persönlichen Lebensvorbereitung
  • Vorbereitung auf die Arbeits- und Wirtschaftswelt
  • Erwerb notwendiger kompensatorischer Fähigkeiten und Fertigkeiten

Verwirklicht werden diese speziellen Aufgabenstellungen durch die Unterstützung von Sonderpädagogen im gemeinsamen Unterricht.
Der gemeinsame Unterricht soll Gerechtigkeit, Akzeptanz, Verständnis, Rücksichtnahme, gegenseitiges Anregen, Korrigieren und Helfen verinnerlichen.
Unser Ziel ist es, allen Kindern eine optimale schulische Förderung zukommen zu lassen.
Im GU werden die Lernprogramme, die Unterrichtsmaterialien und -techniken, sowie anschauliche und handlungsorientierte Lernphasen mit dem Betroffenen besprochen und gestaltet. Dadurch wird das Lerntempo dem jeweiligen Kind angepasst