VHG – Was ist das?

Oft wird im Schulalltag die Abkürzung VHG verwendet, aber nicht jeder weiß, wofür diese Abkürzung steht…

V         -           Verlässliche

H         -           Halbtags-

G         -           Grundschule

 

. . . und was bedeutet dies?

 

Eine VHG sichert eine verlässliche Betreuung der Schülerinnen und Schüler in der Zeit von 07:30 Uhr bis 13:45 Uhr ab.

Nimmt man alle Lehrerwochenstunden zusammen, so erkennt man, dass dies nicht allein durch eine Schule zu meistern ist. Daher gibt es eine Kooperationsvereinbarung mit einer Kindertageseinrichtung – in diesem Fall der Hort.

Die Existenz einer VHG ist also immer davon abhängig, dass eine Hortbetreuung von den Eltern in Anspruch genommen wird.

Um ein lückenloses Angebot zu gewährleisten, beginnt  der Früh-Hort mit der Erstbetreuung bis 07:30 Uhr. Danach über nimmt die Schule im 1. und 2. Unterrichtsblock diese Aufgabe. Ab 11:15 Uhr bieten beide  Einrichtungen entsprechende Angebote an. Nach 13:45 Uhr haben die Kinder die Möglichkeit, Arbeitsgemeinschaften durch externe Kooperationspartner oder die Betreuung durch den Hort zu nutzen.

 

Eine VHG muss gesetzlich vorgeschriebene Bedingungen erfüllen:

  • offener Unterrichtsbeginn
  • Unterricht im Block (90min)
  • individuelle Lernzeiten
  • aktive Spielphasen mit der Möglichkeit eines gemeinsamen Frühstücks
  • ein Mittagsband von in der Regel mindestens 50min mit einem betreuten Mittagessen + aktiven Sport- und Spielphasen
  • Angebote externer Kooperationspartner