Ab dem 09.08.2021 wird folgendes Testkonzept an der Grundschule umgesetzt:

  1. Eltern werden im Vorfeld schriftlich und ausführlich über die Teststrategie informiert.
  2. Die entsprechenden Formblätter werden den Eltern zugesandt.
  3. Die Eltern der Schulanfänger*innen erhalten eine Information zum Gebrauch der Tests und die Unterlagen zur Dokumentation bei der Einschulungsveranstaltung.
  4. Alle Schüler*innen und Beschäftigte an der Schule führen zweimal wöchentlich einen Selbsttest auf das Virus SARS-CoV2 an festgelegten Tagen durch und erbringen einen Negativnachweis.
  5. Die Kontrolltage sind weiterhin Montag und Donnerstag.
  6. Der Selbsttest wird in der Regel zu Hause durchgeführt.
  7. Er muss tagesaktuell sein – d.h. nicht älter als 24 Stunden sein.
  8. Der Nachweis erfolgt gemäß Anlage 2 (Eltern bestätigen schriftlich Datum, Zeit und Ergebnis des durchgeführten Tests).
  9. Der Treffpunkt zur Kontrolle des Testergebnisses erfolgt auf den festgelegten und markierten Flächen des Schulhofs.
  10. Kontrolle der Negativnachweise erfolgt durch die im ersten Block unterrichtende Lehrkraft.
  11. Schüler*innen, die keinen Negativtest vorweisen können, erhalten die Möglichkeit, im Testraum (FR-Kunst) einen Selbsttest durchzuführen, sofern eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegt.
  12. Bei Negativnachweis kann der/die Schüler*in in den Unterricht gehen.
  13. Die Entsorgung erfolgt im Hausmüll in Mülltüten für Hygieneeimer (verschlossen)
  14. Die Aufsicht erfolgt durch die Schulleitung und die Schul-Schulsachbearbeiterin und Lehrkräfte, deren Bereitschaft freiwillig erklärt wurde.
  15. Liegt die Einverständniserklärung der Eltern zum Selbsttest des Kindes nicht vor, werden die Schüler*innen separiert.
  16. Die Eltern werden zur Abholung des Kindes benachrichtigt.
  17. Kann die Abholung nicht zeitnah organisiert werden, verbleiben die Kinder unter Einhaltung der Hygienebestimmungen in diesem Raum – längstens bis zum Unterrichtsende.
  18. Lehrkräfte, sonstiges pädagogisches Personal und sonstiges Personal unterliegen ebenfalls der Testpflicht und erbringen an den festgelegten den entsprechenden Nachweis. Ausnahmen bestehen bei vollständig Geimpften (Impfausweis) oder Genesenen (Genesenennachweis).
  19. Personen, die vom Testnachweis befreit sind, melden sind an den Nachweistagen im Sekretariat.
  20. Dort erfolgt eine daten- und personengeschützte Überprüfung mittels Blick/Anschauen und Nachfragen auf Symptomfreiheit.
  21. Schüler*innen, in deren familiären Umkreis ein Corona-Verdacht oder Corona-Nachweis auftritt, bleiben bis zur Klärung in häuslicher Quarantäne.
  22. Sie lernen zu Hause und erhalten das Material von der/dem Klassenleiter*in.
  23. Wird der Schule ein Corona-Verdacht oder eine diagnostizierte Infektion bekannt, setzt sich die Schulleitung umgehend mit dem Gesundheitsamt in Verbindung und spricht das weitere Vorgehen ab.
  24. Ggf. werden die Kontaktpersonen in der Schule von der Schulleitung individuell informiert. Notwendige Maßnahmen werden beraten.
  25. Alle Daten werden vertrauensvoll behandelt und unterliegen dem aktuellen Daenschutzvorschriften.
Testkonzept zum Notfallplan 2021/2022