Ab dem 09.08.2021 wird folgendes Testkonzept an der Grundschule umgesetzt:
- Eltern werden im Vorfeld schriftlich und ausführlich über die Teststrategie informiert.
- Die entsprechenden Formblätter werden den Eltern zugesandt.
- Die Eltern der Schulanfänger*innen erhalten eine Information zum Gebrauch der Tests und die Unterlagen zur Dokumentation bei der Einschulungsveranstaltung.
- Alle Schüler*innen und Beschäftigte an der Schule führen zweimal wöchentlich einen Selbsttest auf das Virus SARS-CoV2 an festgelegten Tagen durch und erbringen einen Negativnachweis.
- Die Kontrolltage sind weiterhin Montag und Donnerstag.
- Der Selbsttest wird in der Regel zu Hause durchgeführt.
- Er muss tagesaktuell sein – d.h. nicht älter als 24 Stunden sein.
- Der Nachweis erfolgt gemäß Anlage 2 (Eltern bestätigen schriftlich Datum, Zeit und Ergebnis des durchgeführten Tests).
- Der Treffpunkt zur Kontrolle des Testergebnisses erfolgt auf den festgelegten und markierten Flächen des Schulhofs.
- Kontrolle der Negativnachweise erfolgt durch die im ersten Block unterrichtende Lehrkraft.
- Schüler*innen, die keinen Negativtest vorweisen können, erhalten die Möglichkeit, im Testraum (FR-Kunst) einen Selbsttest durchzuführen, sofern eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegt.
- Bei Negativnachweis kann der/die Schüler*in in den Unterricht gehen.
- Die Entsorgung erfolgt im Hausmüll in Mülltüten für Hygieneeimer (verschlossen)
- Die Aufsicht erfolgt durch die Schulleitung und die Schul-Schulsachbearbeiterin und Lehrkräfte, deren Bereitschaft freiwillig erklärt wurde.
- Liegt die Einverständniserklärung der Eltern zum Selbsttest des Kindes nicht vor, werden die Schüler*innen separiert.
- Die Eltern werden zur Abholung des Kindes benachrichtigt.
- Kann die Abholung nicht zeitnah organisiert werden, verbleiben die Kinder unter Einhaltung der Hygienebestimmungen in diesem Raum – längstens bis zum Unterrichtsende.
- Lehrkräfte, sonstiges pädagogisches Personal und sonstiges Personal unterliegen ebenfalls der Testpflicht und erbringen an den festgelegten den entsprechenden Nachweis. Ausnahmen bestehen bei vollständig Geimpften (Impfausweis) oder Genesenen (Genesenennachweis).
- Personen, die vom Testnachweis befreit sind, melden sind an den Nachweistagen im Sekretariat.
- Dort erfolgt eine daten- und personengeschützte Überprüfung mittels Blick/Anschauen und Nachfragen auf Symptomfreiheit.
- Schüler*innen, in deren familiären Umkreis ein Corona-Verdacht oder Corona-Nachweis auftritt, bleiben bis zur Klärung in häuslicher Quarantäne.
- Sie lernen zu Hause und erhalten das Material von der/dem Klassenleiter*in.
- Wird der Schule ein Corona-Verdacht oder eine diagnostizierte Infektion bekannt, setzt sich die Schulleitung umgehend mit dem Gesundheitsamt in Verbindung und spricht das weitere Vorgehen ab.
- Ggf. werden die Kontaktpersonen in der Schule von der Schulleitung individuell informiert. Notwendige Maßnahmen werden beraten.
- Alle Daten werden vertrauensvoll behandelt und unterliegen dem aktuellen Daenschutzvorschriften.