Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schüler/innen,
ab 10. Februar 2022 kann die Schule nur noch betreten werden, wenn schultäglich eine tagesaktuelle (nicht länger als 24 Stunden zurückliegende) Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis vorgelegt wird (§ 24 der 2. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung).

Verpflichtet werden die Schüler/innen, die am Präsenzunterricht oder an Prüfungen mit Präsenzpflicht teilnehmen wollen, und die in den Schulen Tätigen. Ausgenommen sind vollständig Geimpfte oder Genesene, die darüber einen Nachweis führen können (§ 6 Abs. 2 der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung). Ungeachtet dessen sind alle Schüler/innen und Beschäftigte in den Schulen, also auch an die Geimpften und Genesenen, für die eine rechtliche Verpflichtung nicht besteht, gebeten, die vorhandenen Tests für eine unterrichts- bzw. arbeitstägliche (i.d.R. fünfmal pro Woche) Testung zu nutzen.

Die Selbsttests sollen zu Hause durchgeführt werden, in der Schule nur in Einzelfällen, wenn die Bescheinigung vergessen wurde. Die Schule stellt Ihnen ein Formular zu Verfügung, mit dem Sie die Durchführung eines Selbsttests mit negativem Ergebnis bescheinigen.

Dafür wurden Selbsttests angeschafft und an die Schule ausgeliefert. Ihnen entstehen aus der Verpflichtung daher keine zusätzlichen Ausgaben.

Eingesetzt werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassene Selbsttests für die Hand von Laien, die ohne Unterstützung durch sachkundiges Personal auch von den jüngeren Schüler/innen unter Aufsicht durchgeführt werden können.

Für das Selbsttesten zu Hause werden für mehrere Schulwochen, in denen die Schüler/innen in der Schule zur Teilnahme am Präsenzunterricht oder zu Prüfungen anwesend sein werden, jeweils fünf Selbsttests entweder den minderjährigen Schüler/innen in einem verschlossenen Umschlag mit nach Hause gegeben oder den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schüler/innen selbst ausgehändigt.

Damit die Schule die Ausgabe der Selbsttests organisieren kann, bedarf es Ihrer Erklärung, ob die Schule die Selbsttests Ihrem minderjährigen Kind mitgeben kann oder ob Sie die Selbsttests bei der Schule selbst abholen wollen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Anhängen:

Testkonzept Schule Land Brandenburg Schuljahr 2021/2022 – (MBJS, 10.02.2022)