Sehr geehrte Eltern,
folgende Schwerpunkte zur Unterrichtsorganisation wurden im dreizehnten Schreiben zur Organisation des Schuljahres 2021/2022 vom 01.03.2022 durch das MBJS festgelegt:

Hygiene

  1. Abstandsregeln, Maskenpflicht
    1. Abstandsregeln
      Halten Sie beim Betreten des Schulgeländes zu den Schüler*innen, dem pädagogischen und dem sonstigen Personal einen Mindestabstand von 1,5m ein. Für die Kinder und den in Schule Tätigen trifft dies nicht zu.
    2. Maskenpflicht
      1. Bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bzw. des Schülerverkehrs ist eine FFP-2-Maske zu tragen.
      2. Im Innenbereich der Schule tragen alle Schüler*innen, Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal eine medizinische Maske.
      3. Im Außenbereich der Schule können sich alle Schüler*innen, Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal ohne Maske aufhalten.
      4. Besucher*innen und Eltern tragen im Innen- und Außenbereich der Schule eine medizinische Maske.
        Ausnahmen:
        1. Gehörlose oder schwerhörige Menschen
        2. Menschen mit Behinderung, für die das Tragen einer Maske nicht möglich oder unzumutbar ist
        3. Kinder unter 14 Jahren, die aufgrund der Passform keine med. Maske tragen können, nutzen stattdessen einen anderen Mund-Nasen-Schutz
        4. Schüler*innen, die einen negativen Testnachweis vorlegen können,
          1. im Außenbereich der Schule
          2. während des Sportunterrichts
          3. beim Singen und Spielen von Blasinstrumenten, wenn ein Abstand von 2m eingehalten wird
          4. während des Stoßlüftens

  2. Testkonzept Schule
    Das Testkonzept Schule mit Stand vom 14. Februar 2022 ist ab Montag, den 7. März 2022, mit der Maßgabe anzuwenden, dass sich Schüler*innen, die keinen Impf- oder Genesenennachweis führen können, am Montag, Mittwoch und Freitag und damit nur noch dreimal in einer Schulwoche testen.
    Geimpfte und genesene Schüler*innen und in der Schule Tätige können sich freiwillig testen, hierfür stellen die Schulen die erforderlichen Tests zur Verfügung.

  3. Infektionsschutz
    1. Personen mit Covid-19-typischen Krankheitszeichen dürfen die Schule nicht betreten.
    2. Erkrankte Schüler*innen werden durch die Sorgeberechtigten entschuldigt.
      Beschäftigte weisen eine Erkrankung durch ein ärztliches Attest nach.
    3. Die Organisation des Unterrichts erfolgt nach dem Grundsatz:
      Es unterrichten nur so viele Lehrkräfte wie nötig in den Klassen und Lerngruppen, aber auch nicht weniger, als aus Gründen der Fachlichkeit des Unterrichts erforderlich sind.

  4. Durch COVID-19 besonders gefährdete Schülerinnen und Schüler
    Gemäß § 24 Abs. 7 der 3. SARS-CoV-2-EindV 7 können Schüler*innen ausnahmsweise dem Präsenzunterricht fernbleiben, wenn dies aus medizinischen Gründen geboten ist. Die medizinische Notwendigkeit ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler erhalten ein Angebot für das Lernen zu Hause oder an einem geschützten Ort.

  5. Gremiensitzungen, Gespräche mit Eltern und Schüler*innen sowie mit Praxisanleiter*innen und Partnern der Lernortkooperation
    1. Sitzungen und Beratungsgespräche sollen weiterhin grundsätzlich nicht als Präsenzveranstaltungen, sondern in anderen Formaten (Telefon- oder webbasierte Konferenzformate), organisiert werden.
    2. Ausnahmen davon sollen auf das unabweisbare Maß begrenzt werden.

Schul- und Unterrichtsorganisation

  • Regelbetrieb
    1. An allen Schulen wird Präsenzunterricht in allen Jahrgangsstufen auf Grundlage der Stundentafel durchgeführt.
    2. Schwerpunktunterricht soll für die Kernfächer zum Aufholen von Lernrückständen genutzt werden.
    3. Ab Montag, den 7. März 2022, gilt für alle Schüler*innen wieder die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht, das Fernbleiben vom Präsenzunterricht für Schüler*innen bestimmter Jahrgangsstufen ist ab diesem Tag grundsätzlich nicht mehr möglich.
    4. Das Singen und das Spielen von Blasinstrumenten ist nur unter Einhaltung eines Abstands von mindestens zwei Metern zulässig.
    5. Schulfahrten:
      Eine Übernahme von Stornierungskosten durch das Land ist ausgeschlossen.
    6. Der Präsenzunterricht in den Schulen wurde in dem vergangenen Schulhalbjahr insgesamt betrachtet nicht unerheblich eingeschränkt. In Anbetracht des anhaltenden Infektionsgeschehens ist davon auszugehen, dass der Schul- und Unterrichtsbetrieb sowie die Teilnahme der Schüler*innen am Präsenzunterricht auch im kommenden Schulhalbjahr Beschränkungen unterliegen wird.

Sollten Einschränkungen notwendig werden, erhalten Sie umgehend durch die Schule die entsprechenden Informationen.

Das Lehrkräfteteam ist erfreut, dass sich die Bedingungen für einen normalen Schulbetrieb entspannen.
Trotzdem wollen wir achtsam sein und die o.g. Regelungen konsequent umsetzen.
Vielen Dank für Ihr Mitwirken.

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Wladimiroff
-Rektorin-

ELTERNINFORMATION – Dreizehntes Schreiben zur Organisation des Schuljahres 2021/2022 vom MBJS vom 01.03.2022