1. Testkonzept
    Mit dem für Gesundheit zuständigen Ressort der Landesregierung besteht Einvernehmen, dass die Wiederaufnahme des Schul- und Unterrichtsbetriebs nach den Sommerferien 2022 durch ein zeitlich befristetes Testkonzept flankiert wird. Ihnen ist die Vorgehensweise nicht unbekannt.


    Es gilt für die Woche vom 22.08. – 26.08.2022:
    • Die erste Schulwoche im kommenden Schuljahr ist eine Schutzwoche, da viele Familien die Urlaubs- und Ferienzeit zum Reisen im In- und Ausland nutzen.

    • Betreten Sie bitte nicht den Schulhof sondern verabschieden Sie Ihr Kind am Schultor. Wichtige Informationen können Sie per Mail oder per Telefon mit der Klassenlehrkraft austauschen.

    • Schüler*innen und in Schule Tätige, die keinen Genesenen- oder Impfnachweis vorlegen können, dürfen die Schule nur betreten, wenn sie am Montag, Mittwoch und Freitag einen Nachweis über die Durchführung eines Antigen-Schnelltests mit negativem Ergebnis vorlegen können.
      Für Personen, die von der Testpflicht ausgenommen sind (Geimpfte/Genesene), besteht die Möglichkeit der freiwilligen Testung.

    • Die Testmaterialien sowie die entsprechenden Formulare erhalten die Schüler*innen heute mit dem letzten Schultag.

    • Die Schüler*innen der zukünftigen Jahrgangsstufe 1 erhalten die Antigen-Schnelltests mit den Unterlagen zur Einschulung.

    • Die Kontrolle der Nachweispflicht (tagesaktuelle Bescheinigung bzw. nicht älter als 24h) erfolgt vor dem Unterricht an den bekannten Stellplätzen. Die Lehrkräfte informieren über die neuen Stellplätze am letzten Schultag im Rahmen der Belehrungen.

    • Schüler*innen, die den Nachweis am Montag, Mittwoch und Freitag beim Betreten der Schule nicht vorlegen können, erhalten die Möglichkeit, den Test in der Schule unter Aufsicht in einem dafür ausgewiesenen Raum selbst durchzuführen (schriftliche Einverständniserklärung der Eltern muss vorliegen – eine bereits erteilte Einverständniserklärung behält ihre Gültigkeit, sofern diese nicht widerrufen wurde).

    • Schüler*innen ohne den o.g. Nachweis sowie ohne Einverständniserklärung zur Selbsttestung in der Schule oder in der Schule festgestelltem positiven Ergebnis, werden sofort separiert, die Eltern werden benachrichtigt und diese müssen ihre Kinder umgehend abholen.

    • Ärztliche Atteste, mit denen bescheinigt wird, dass ein Selbsttest aus medizinischen Gründen nicht möglich bzw. nicht durchführbar sei, begründen keine Ausnahmen. Das Schulgelände kann dann nicht betreten werden.


      Positives Testergebnis – Was tun?
      Wurde der Test zu Hause durchgeführt, betritt die Person nicht die Schule – informiert diese aber umgehend. Wurde der Test in der Schule durchgeführt, muss die Person die Schule unverzüglich verlassen – bei minderjährigen Kindern werden die Eltern informiert, damit diese ihr Kind unverzüglich abholen, sofern es nicht nach Hause geschickt werden kann. Die Schulleitung informiert das Gesundheitsamt.

      Über die aktuell jeweils geltenden Regeln für Quarantäne, Isolation und Kontaktnachverfolgung informiert das Corona-Portal (https://corona.brandenburg.de/corona/de/corona-infektion-was-ist-zutun/). Regeln die von den Landkreisen und kreisfreien Städten erlassenen Allgemeinverfügungen bzw. die Gesundheitsämter Anderes, gehen diese Regelungen vor.

    • Wird die Testung nicht vorgenommen und einer Selbsttestung in der Schule wird nicht zugestimmt noch liegt eine ärztliche Bescheinigung über das Nichtbestehen eine Infektion vor, ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich. Schüler*innen verbringen die Lernzeit zu Hause und werden mit Lernaufgaben versorgt. Der versäumte Unterricht wird dokumentiert und auf dem Zeugnis als unentschuldigtes Fehlen vermerkt.

    • Personen mit COVID-19-typischen Krankheitssymptomen dürfen das Schulgelände nicht betreten.

    • Ab Montag, den 29.08.2021 entfällt diese Nachweispflicht für alle.

  2. Schul- und Unterrichtsorganisation

    • Regelbetrieb
      1. Alle Schulen planen ab den 22.08.2022 den Schulbetrieb im Präsenzunterricht.
      2. Es gilt die Pflicht zur Teilnahme.
      3. Unterricht erfolgt nach Stundentafel
      4. Zu den auf der Grundlage der erhobenen Lernausgangslagen identifizierten Lernrückständen können individuelle Lernpläne entwickelt und angeboten werden.
      5. VERA 3 ist verpflichtend

    • Sportunterricht wird erteilt. Hygienestandards finden dabei Beachtung. Schulsportliche Wettbewerbe werden planmäßig durchgeführt.

    • Im Musikunterricht ist das Singen, der Chorgesang sowie das Spielen von Blasinstrumenten uneingeschränkt möglich. Es wird auf eine gute Belüftung der Räume geachtet.

    • Lernstandserhebungen werden in den ersten 4 Schulwochen durchgeführt:
      • Klassen 1 – 6 Mathematik und Deutsch (ILEAPlus)
      • ab Klasse 3 Englisch
      • Klassen 5/6 NaWi

    • Konzept „Aufholen nach Corona“ wird 2022/2023 weitergeführt (Lernassistenz / Nachhilfe / soziale Projekte).

    • Leistungsbewertung
      • Die für das Schuljahr 2021/2022 geänderten Verwaltungsvorschriften (VV) zur Leistungsbewertung vom 24.07.2021 werden nicht für das Schuljahr 2022/2023 verlängert. Damit können die reduzierte Anzahl und der Umfang der Klassenarbeiten und Klausuren nicht mehr angewendet werden. Im Schuljahr 2022/2023 gilt wieder die Fassung der W-Leistungsbewertung vom 11.03.2021.

    • Schulische Veranstaltungen und Schulfahrten können unter Beachtung der Hygieneregeln ohne weitere Beschränkungen geplant und durchgeführt werden.

    • Schulverpflegung erfolgt unter Beachtung der Hygieneregeln.

    • Sollte durch ein pandemisches Geschehen die Einsatzfähigkeit des pädagogischen Personals eingeschränkt werden, gilt der bekannte Stufenplan.

    • Ganztagsangebote können unter Beachtung des schulischen Hygienekonzeptes uneingeschränkt durchgeführt werden.


  3. Hygiene- und Infektionsschutz

    • Hygieneplan und Lüftungskonzept gelten weiterhin.

    • Abstandsregeln sind außer Kraft gesetzt.

    • Maskenpflicht im Innen- und Außenbereich besteht nicht. Das freiwillige Tragen einer Maske ist möglich. Ob die Maskenpflicht im ÖPN oder Schülerverkehr besteht, wird noch festgelegt.

    • Bei COVID-19-typischen Krankheitssymptomen müssen betroffene Personen der Schule fernbleiben. Schüler*innen sind durch die Sorgeberechtigten zu entschuldigen (am 1. Tag des Fehlens bis 07:30Uhr im Sekretariat).

    • Gremiensitzung finden unter Beachtung und Einhaltung des Hygieneplans in Präsenz statt.

Sollten Sie Nachfragen zu den o.g. Informationen haben, so sprechen Sie die Klassenlehrkraft ihres Kindes an. Sie wird Ihnen Auskunft geben. Ebenso können Sie sich gern mit dem Sekretariat telefonisch in Verbindung setzen. Bedenken Sie dabei jedoch, dass dies nicht in der gesamten Ferienzeit besetzt ist.

Mit freundlichen Grüßen
Christiane Wladimiroff
-Rektorin-

INFORMATIONEN ZUM
SCHULJAHRESBEGINN 2022/2023