In unserer Schule leben und lernen ca. 210 Schülerinnen und Schüler sowie  Lehrkräfte und technisches Personal. Damit alle Freude am gemeinsamen Schulalltag empfinden, sind einige Regeln für alle auf dem Schulgelände befindlichen Personen unumgänglich.

Grundlegendes

Damit alle in Ruhe lernen und arbeiten können, bewegen wir uns im Schulhaus rücksichtsvoll und leise. Wir gehen freundlich und hilfsbereit miteinander um.

Anweisungen der Lehrkräfte, Erzieher/innen und sonstigem Personal befolgen wir stets.

Der/die Schulleiter/in und ihr/e Stellvertreter/in treffen viele Entscheidungen. Sie üben das Hausrecht aus.

Das Betreten des Schulgeländes mit einer Gesichtsverschleierung (Niqab/Burka) ist untersagt.

Ebenso ist das Unkenntlichmachen mit Kapuzen nicht erlaubt.

Muss ein Alarm ausgelöst werden, verhalten wir uns nach den Regeln des Evakuierungsplanes. Er befindet sich in jedem Klassenraum.

Erste-Hilfe-Kästen sind im Sekretariat, in den Lehrerzimmern, in den Fachräumen, in der Sporthalle und in der Bibliothek.

Wir bringen keine Glasflaschen mit.

Tiere sind auf dem Schulgelände nicht gestattet. Ausgenommen davon sind die Arbeitsgemeinschaften.

Allgemeine Verhaltensregeln

Wir betreten das Schulgebäude um 7.30 Uhr.

Das Schneeballwerfen sowie Steinekicken und -werfen ist auf dem Schulgelände für uns verboten.

Nach der letzten Unterrichtsstunde freuen wir uns auf den Hort, die Arbeitsgemeinschaften oder unser zu Hause. Deshalb gehen wir auch zügig dorthin.

Manche Kinder kommen mit dem Fahrrad, Inlinern oder Skateboards zur Schule. Diese werden auf dem Schulhof geschoben oder getragen. Die Fahrräder werden in den Fahrradständern am Haupthaus abgestellt.

Auf die Sicherheit aller mitgebrachten Gegenstände achten wir selbst.

Jacken, Mützen und Schals hängen wir an die Garderobenhaken.

Sollten wir etwas mutwillig zerstören, müssen wir den Schaden ersetzen.

Haben wir Schäden entdeckt, sagen wir dem Hausmeister umgehend Bescheid oder informieren eine Lehrkraft.

Gefährliche Gegenstände, wie Feuerzeuge, Streichhölzer, Laserpointer, Hieb- und Stichwaffen sowie andere waffenähnliche Gegenstände  bringen wir nicht mit zur Schule.

Verhalten im Unterricht

Alle haben das Recht in Ruhe lernen und lehren zu dürfen.

Den Unterricht beginnen und beenden wir pünktlich.

Wir achten auf die Vollständigkeit sowie den sorgsamen Umgang mit den Arbeitsmaterialien. Wir bereiten uns gründlich auf den Unterricht vor. Die Hausaufgaben erledigen wir zuverlässig.

Schülerinnen und Schüler schalten beim Betreten des Schulgeländes das Handy aus.

Das Fotografieren sowie Filmen anderer Personen ist nicht erlaubt!

Die großen Fenster öffnen wir nur mit Genehmigung. Damit es zu keinen Unfällen kommt, lehnen wir uns nicht hinaus und werfen auch keine Gegenstände hinaus.

Die Rollos werden ausschließlich  durch die Lehrkräfte bedient.

Nach der letzten Stunde schließen wir die Fenster, stellen die Stühle hoch, säubern die Tafel und schalten das Licht aus. Die Räume werden dann verschlossen.

Verhalten in den Pausen

Der Toilettenbereich ist kein Aufenthaltsort. Wir beachten hygienische Verhaltensweisen und verlassen ihn sauber und ordentlich. In der ersten großen Pause benutzen wir ausschließlich die Toiletten im Erdgeschoss.

Das schöne Wetter nutzen wir zum Spiel im Freien und halten uns nicht in den Fluren, Treppenaufgängen sowie Kellern auf. Dabei verhalten wir uns rücksichtsvoll und achten auf Sicherheit. Deshalb werden dort die Ein- und Fahrräder während der Hofpausen  nicht benutzt.

Fußballspielen erfolgt nach festgelegtem Plan nur auf der roten Sportfläche des Hofes.

Bei Schnee-, Reif- und Eisglätte ist das Betreten der roten Sportfläche und der Holzbühne nicht gestattet.

Sämtliche Gebäude sowie die Holzhütte dürfen nicht erklettert werden.

Der Ruhebereich wird als solcher genutzt.

Wir achten in allen Bereichen auf die Außenanlagen und schützen sie vor Zerstörungen und Verunreinigungen.

Bei Regenwetter wird abgeklingelt. In der 1. großen Pause suchen wir den nachfolgenden Unterrichtsraum auf. Die anschließend unterrichtende Lehrkraft übernimmt die Aufsicht. In der 2. großen Pause können wir uns im Computerkabinett, dem Hausaufgabenzimmer, der Schulbibliothek, der Sporthalle oder im Schülerclub aufhalten, sofern diese geöffnet sind.

Die Jahrgangsstufen 1 und 2 bleiben in den Horträumen.

Sonstiges

Eine aktenkundige Belehrung zur Hausordnung ist halbjährlich durchzuführen. Zusätzlich zur Hausordnung wird auf die Beachtung der im Klassenbuch ausgewiesenen Belehrungen verwiesen.

Wiederholte Verstöße gegen die Hausordnung werden mit Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen geahndet.

Mit den Eltern können Absprachen zur Wiedergutmachung (altersgerecht) unter Beachtung der jeweiligen Hygienevorschriften und Schutzbedingungen getroffen werden (Hausmeister helfen, Schulhof fegen, Müll einsammeln, Klassenraum aufräumen etc.).

Die Horteinrichtung beachtet die in Schule geltenden Regelungen und setzt diese nach ihren Möglichkeiten um.

Die Hausordnung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hausordnung der Grundschule „Friedrich List“ vom 01. Januar 2011 außer Kraft.

 

Axel Zinke                                                                                                                                                 -Bürgermeister-

 

Christiane Wladimiroff

- Rektorin –

 

Carolin Peist

- Vors. Lehrerrat -

 

Eike Matthes

- Vors. Schulkonferenz –

 

Sabine Kotzte

- Hortleiterin -

 

Beschluss der Schulkonferenz: 07.12.2017

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