Grundsätze zu den Hausaufgaben

 

 

  1. Hausaufgaben ergänzen die schulische Arbeit, denn sie dienen der Festigung und Vertiefung des im Unterricht erarbeiteten Stoffes sowie der Vorbereitung auf die Arbeit in den folgenden Unterrichtsstunden,
  2. Die Hausaufgaben müssen der Entwicklung der Schülerinnen bzw. der Schüler entsprechen und von diesen in der Regel ohne fremde Hilfe bewältigt werden können.
  3. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, die Hausaufgaben anzufertigen.
  4. Die Anfertigung der Hausaufgaben ist von der Zensierung ausgeschlossen. Dabei gilt die Ausnahme nach der VV Leistungsbewertung:
    Hausaufgaben können nur dann bewertet werden, wenn

    1. die zu erbringenden Schülerleistungen in der Schule dargeboten werden,
    2. die zu erbringenden Schülerleistungen zum Gegenstand einer Leistungserhebung gemacht werden,
    3. die zu erbringenden Schülerleistungen auf andere Weise eindeutig zugeordnet werden können oder
    4. die mögliche Unterstützung durch Dritte im Rahmen der Gewichtung der erreichten Note berücksichtigt wird.
  5. Die Jahrgangsstufen- bzw. Klassenkonferenzen haben über den Umfang und die Verteilung der Hausaufgaben beraten und beschlossen:
  6.  

    Jahrgangsstufe Hausaufgabenzeit in Minuten
    1 / 2 30 min
    3 / 4 45 min
    5 / 6 60 min

     

  7. Die Erteilung von Hausaufgaben soll nicht erfolgen:
    • zum nächsten Tag an Tagen, an denen Nachmittagsunterricht oder andere schulische Veranstaltungen stattfinden, zu deren Besuch die Schülerinnen und Schüler verpflichtet sind.
    • von Freitag zu Montag
    • von einem Unterrichtstag zum folgenden Unterrichtstag, wenn ein oder mehrere Feiertage oder sonstige unterrichtsfreie Tage dazwischen liegen sowie
    • über die Ferien
  8. In begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich.

Auszug aus der VV Schulbetrieb

5 - Hausaufgaben

  1. Hausaufgaben ergänzen die schulische Arbeit im erforderlichen Umfang. Sie dienen der Festigung und Vertiefung des im Unterricht Erarbeiteten sowie der Vorbereitung auf die Arbeit in den folgenden Unterrichtsstunden. Sie sollen zu selbständigem Arbeiten hinführen und befähigen. Sie müssen in ihrem Umfang und Schwierigkeitsgrad der Leistungsfähigkeit der
    Schülerinnen und Schüler entsprechen und von diesen ohne fremde Hilfe bewältigt werden können. Der zeitliche Aufwand für die Erledigung der Hausaufgaben bezogen auf den einzelnen Unterrichtstag soll im Durchschnitt

    1. in den Jahrgangsstufen 1 und 2 - 30 Minuten,
    2. in den Jahrgangsstufen 3 und 4 - 45 Minuten,
    3. in den Jahrgangsstufen 5 und 6 - 60 Minuten und
    4. in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 - 90 Minuten

    nicht überschreiten. Er ist in der Sekundarstufe II, dem Zweiten Bildungsweg und den Bildungsgängen der Fachschule an keine Richtwerte gebunden, jedoch sollen die Lehrkräfte bei der Festlegung des Umfangs und des Termins der Erledigung der Hausaufgaben die weiteren Pflichten der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen. Über Art und Umfang der Hausaufgaben entscheidet die Klassenkonferenz im Rahmen der von der Schulkonferenz festgelegten Grundsätze.

  2. Die Erteilung von Hausaufgaben soll nicht erfolgen
    1. zum nächsten Tag an Tagen, an denen Nachmittagsunterricht oder andere schulische Veranstaltungen stattfinden, zu deren Besuch die Schülerinnen und Schüler verpflichtet sind,
    2. von Freitag oder Samstag zu Montag,
    3. von einem Unterrichtstag zum folgenden Unterrichtstag, wenn ein oder mehrere Feiertage oder sonstige unterrichtsfreie Tage dazwischen liegen sowie
    4. über die Ferien.

    In begründeten Fällen sind Ausnahmen entsprechend dem Alter der Schülerinnen und Schüler möglich. Die Entscheidung trifft die Klassenkonferenz im Rahmen der von der Schulkonferenz beschlossenen Grundsätze.

Aufgaben der Lehrkräfte und Schüler/innen

  1. In den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch sowie in den naturwissenschaftlichen und gesellschaftswissenschaftlichen Fächern in den Jahrgangsstufen 5 und 6 werden möglichst in jeder Stunde Hausaufgaben erteilt.
  2. Die Schüler/innen haben die Aufgabe, den Stundenplan mindestens für 2 Wochen (A- und B- Woche) vorzutragen.
  3. Erteilte Hausaufgaben sind durch die Schüler/innen in das Hausaufgabenheft einzutragen. Die Eintragung erfolgt zu dem Tag, an dem die Hausaufgaben kontrolliert werden sollen.
  4. Die Schülerinnen und Schüler sollen zur Anfertigung der Hausaufgaben die Hausaufgabenbetreuung im Rahmen der ganztagsschulischen Angebote nutzen.
  5. Fehlende Hausaufgaben und Arbeitsmittel werden tagesaktuell durch die unterrichtende Lehrkraft im Hausaufgabenheft und Klassenbuch vermerkt.
  6. Vergessene Hausaufgaben werden nachgearbeitet und der Lehrkraft in der folgenden Stunde unaufgefordert vorgelegt.
  7. Werden die Hausaufgaben nicht nachgeholt, hat der/die Fachlehrer/in die Möglichkeit, durch eine Leistungskontrolle den Stoff der Hausaufgaben zu überprüfen und zu bewerten.
  8. Bei kurzzeitiger Erkrankung (bis zu 3 Tagen) werden die HA zum nächsten Tag bzw. zur nächsten Stunde in diesem Fach nachgearbeitet. Ist die Schülerin/der Schüler längerfristig erkrankt (über 3 Tage) steht ihm für die Nacharbeit 1 Woche zur Verfügung.

Aufgaben der Eltern:

  1. Die Eltern der Jahrgangsstufen 1-2 haben die Aufgabe, täglich mit ihren Kindern das Lesen zu üben.
  2. Die Erledigung und Kontrolle der mündlichen Hausaufgaben erfolgt durch die Eltern bzw. Schüler/innen (Gedichte, Liedtexte, Definitionen, Malfolgen etc.)
  3. Für die Fertigstellung längerfristiger Aufträge (Materialsammlungen, Projekt- bzw. Forschungsaufträge, . . .) tragen Eltern und Schüler/innen die Verantwortung.
  4. Die Eltern veranlassen und kontrollieren das Vortragen der Stundenpläne (2Wochen).
  5. Sollten die Schüler/innen die ihnen zur Verfügung gestellte betreute Hausaufgabenzeit nicht effektiv und sinnvoll nutzen, liegt die Erledigung der Hausaufgaben im Verantwortungsbereich der Eltern.
  6. Alle Vermerke und Mitteilungen des pädagogischen Personals sind durch eine Unterschrift der Eltern gegenzuzeichnen (Kenntnisnahme).

Aufgaben der Erzieher/innen:

  1. Die Erzieher/innen sorgen für den entsprechenden notwendigen Rahmen, damit die Schülerinnen und Schüler in einer ruhigen Atmosphäre die Hausaufgaben anfertigen können.
  2. Es erfolgt keine Wertung der Hausaufgaben durch die Erzieher/innen.
  3. Bei auftretenden Schwierigkeiten, die mehrere Schüler/innen betreffen, wird diese Aufgabe abgebrochen und es erfolgt eine Mitteilung bzw. Absprache mit der Lehrkraft.

Beschluss der Lehrerkonferenz vom:             24.09.2018
Vorstellung in der Elternkonferenz am:          26.09.2018
Zustimmung der Schulkonferenz am:             10.10.2018