Sehr geehrte Eltern,
hiermit informiere ich Sie über das
Zweite Schreiben zur Organisation des Schuljahres 2022/2023“ des MBJS vom 08.03.2023.
Die wichtigsten Informationen, die unsere Schulform betreffen, habe ich hier zusammengefasst.

Aufgrund der Entwicklung des Infektionsgeschehens in den zurückliegenden Monaten konnten die zur Flankierung des Präsenzbetriebs etablierten Schutzmaßnahmen sukzessive aufgehoben werden.

Mit der Verordnung zur Aufhebung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung wird geregelt, dass zum 1. März 2023 auch die letzten Schutzmaßnahmen entfallen sind. Die Landesregierung ist aufgrund des Ergebnisses der Bewertung der infektionsschutzrechtlichen Gefährdungslage zu der Auffassung gelangt, dass

  • eine Fortgeltung der bestehenden Schutzmaßnahmen nicht mehr geboten sei,
  • sich das Infektionsgeschehen nicht mehr intensivieren werde,
  • der Infektionsdruck in der Allgemeinbevölkerung als stets abnehmend bewertet werde,
  • sich hieraus somit keine Notwendigkeit mehr ergebe, besonders vulnerable Personen in Einrichtungen mit einem hohen Risiko für die Übertragung des SARS-CoV-2-Virus wie bisher zu schützen.

Damit entfällt das „Erste Schreiben zur Organisation des Schuljahres 2022/2023“ vom 21. Juni 2022 betreffend Hygiene und Infektionsschutz ersatzlos, auch die Anlage 6 (Sicherheit und Gesundheit in der Schule) und die Anlage 8 (Hinweise betreffend durch COVID-19 besonders gefährdete Schüler/innen) sind nicht mehr anzuwenden.

  1. Für die Hygiene in den Schulen maßgeblich ist nunmehr allein der Rahmenhygieneplan gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz für Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden, der in den Schulen seit 2008 vorliegt und angewendet wird.
  2. Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge), regelmäßiges Waschen der Hände mit Wasser und Seife und regelmäßiges Lüften der Räume zählen zu den alltagsüblichen Hygienestandards.
  3. Bei Symptomen einer auftretenden Atemwegserkrankung, wie zum Beispiel Schnupfen, Halsschmerzen oder Husten, wird — unabhängig vom Impfstatus und Erregernachweis — weiterhin vom RKI empfohlen, Kontakte zu meiden. Über ein diesbezügliches Fernbleiben vom Unterricht entscheiden die Eltern.
  4. Alle Schülerlinnen, auch jene mit Grunderkrankungen (chronische Erkankungen), unterliegen der Schulpflicht. Schülerlinnen mit einer fachärztlich festgestellten Erkrankung, die länger als sechs Wochen oder in regelmäßigen Abständen nicht am Standort der Schule unterrichtet werden können, erhalten Unterricht gemäß den Verwaltungsvorschriften über die Durchführung von Unterricht für kranke Schülerinnen und Schüler (VV-Kranke Schüler) sofern das Personal bereitgestellt werden kann.
  5. Testbestände (Antigen Schnelltests) in staatlichen Schulämtern und Schulen
    • Herausgabe für freiwillige Testungen
      Die Schulen, die noch über einen Bestand an nutzbaren Selbsttests verfügen, können diese den Schüler/innen und den an der Schule Tätigen aushändigen, die sich freiwillig selbst testen wollen.
      In unserer Schule ist noch eine geringe Menge dieser Schnelltests vorhanden.
    • Abgabe an karitative Einrichtungen (Kranken- und Altenpflege usw.)
    • Entsorgung von Test mit abgelaufenem Verfallsdatum
      Diese Tests sind bereits entsorgt worden.

Folgende Ausführungen sind durch Zeitablauf oder veränderte Rahmenbedingungen nicht erledigt und sind weiterhin zu beachten:

A. Schul- und Unterrichtsorganisation 2022/2023

  1. Regelbetrieb
    1. Der Unterricht findet in Präsenz statt.
    2. Es gilt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht (§ 41 BbgSchulG).
    3. Der Unterricht erfolgt auf Grundlage der Stundentafel.
    4. VERA 3 wird verpflichtend durchgeführt.
  2. Curriculare Schwerpunktsetzungen
  3. Aufholen nach Corona
    Die Umsetzung der außerschulischen Angebote im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ im Schuljahr 2022/2023 und die Umsetzung der schulischen Angebote erfolgt wie bereits bekannt.
    An unserer Schule erhalten die SchülerInnen Unterstützung durch die Lernassistenz während des Unterrichts sowie Nachhilfe durch Vereine und Honorarkräfte neben der verpflichtenden Stundentafel.
  4. Leistungsbewertung
    Im Schuljahr 2022/2023 gilt die Fassung der VV-Leistungsbewertung vom 11.03.2021.
  5. Schulische Veranstaltungen und Schulfahrten können uneingeschränkt geplant und durchgeführt werden.
  6. Ein Stufenplan für die Schul- und Unterrichtsorganisation im Falle von Einschränkungen der Einsatzfähigkeit des pädagogischen Personals wird in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt umgesetzt.

B. Spezifische Aspekte der Unterrichtsorganisation für einzelne Schulformen und Schulstufen

  1. Ganztagsangebote sowie unterrichtsbegleitende und -ergänzende Angebote können uneingeschränkt durchgeführt werden.

C. Schulaufsicht

  1. Begleitung durch die Schulaufsicht
    Die Schulrät/innen unterstützen die Schulleitungen in bewährter Weise.
  2. Kernaufgaben der Schulaufsicht
    Statusgespräche werden mit dem Fokus auf die Entwicklung sprachlicher und mathematischer Kompetenzen durchgeführt.
  3. Schulvisitation
    Schulvisitationen werden im Schuljahr 2022/2023 nicht durchgeführt.

Sollte Sie Fragen zum Inhalt oder zur Umsetzung haben, so wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrkraft oder sprechen Sie die Schulleitung gern dahingehend an.

Mit freundlichen Grüßen
Christiane Wladimiroff
-Rektorin-

ELTERNINFORMATION – 13.03.2023